Justizminister & Konferenzdiskussion zum Vereinsrecht

Datum:

Die Justizministerinnen und -minister der Länder haben auf ihrer diesjährigen Konferenz festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Ersteintragung eines Vereins und für die Eintragung von Satzungsänderungen nur teilweise geregelt sind.

Quelle   Frühjahrskonferenz 05./06.06.2025 in Bad Schandau, Beschluss zu TOP I.8

Justizminister regen Vereinfachungen im Vereinsrecht an

Daher wurde die Bundesjustizministerin um Prüfung gebeten, wie das Ziel einer rechtssicheren und schnellen Eintragung von

  • Vereinsgründungen,
  • Satzungsänderungen und
  • Änderungen des Vorstands

durch eine Konkretisierung der bestehenden gesetzlichen Vorgaben zu Registereintragungen besser erreicht werden kann. Dabei soll den Besonderheiten des Vereinsrechts Rechnung getragen werden.

Hinweis   In diesem Zusammenhang soll auch die Schaffung einer gesetzlichen Vermutung zur formellen Rechtmäßigkeit der den Eintragungsersuchen zugrundeliegenden Vereinsbeschlüsse geprüft werden.