Juristische Personen & Personalakten

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Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat entschieden, dass juristische Personen - zu denen auch eingetragene Vereine zählen - keine Ansprüche nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen können.

Quelle   OLG Dresden, Urteil 14.03.2023 [Aktenzeichen 4 U 1377/22].

Wer Ansprüche nach der Datenschutz-Grundverordnung hat

Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat entschieden, dass juristische Personen - zu denen auch eingetragene Vereine zählen - keine Ansprüche nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen können.

Im Urteilsfall war eine GmbH gegen eine Gewerkschaft vorgegangen. Die GmbH hatte unter Berufung auf die DSGVO die Unterlassung der Verwendung von Daten aus ihrer Lohnbuchhaltung (darunter Urlaubslisten) verlangt. Diesen Anspruch hat das OLG abgelehnt. Die DSGVO solle nur Schutz für die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen gewähren und gelte nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten juristischer Personen.