JStG 2020 & Zeitnahe Mittelverwendung

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Gemeinnützige Vereine dürfen keine Mittel unbegrenzt ansammeln. Sie sollten oder müssen sie sofort verwenden. Diese Verpflichtung gilt künftig nur noch für gemeinnützige Einrichtungen mit einem Jahresumsatz von mehr als 45.000 Euro.

Eine Übersicht aller Neuerungen finden Sie in unserem Artikel „JStG 2020 & Gemeinnützigkeitsrecht“.