JStG 2020 & Mittelweitergabe

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Als gemeinnützige Organisation können Sie andere Organisationen unterstützen. Sie dürfen „Mittel weitergeben“. Das JStG 2020 fasst die Regelung zur Mittelweitergabe (in § 58 AO) zusammen und hat sie erweitert.

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) hat sich in der Verfügung vom 03.03.2021 [Aktenzeichen S 0177 A - 6 - St 53] zu Einzelfragen geäußert.