JStG 2020 & Umsatzsteuer
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Das Umsatzsteuergesetz ist durch das Jahressteuergesetz mit Wirkung zum 01.01.2021 an die Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie angepasst worden. Konkret sind Befreiungen zu Heilbehandlungen, Pflege- und Betreuungsleistungen, Verpflegungs- und Beherbergungsleistungen sowie Beistandsleistungen der Jugendhilfe ergänzt worden.
Eine Übersicht aller Neuerungen finden Sie in unserem Artikel „JStG 2020 & Gemeinnützigkeitsrecht“.