JStG 2020 & Gemeinnützigkeitsrecht

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Der Bundesrat hat am 18.12.2020 in seiner 998. Sitzung unter TOP 31 dem Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020, Drucksache 746/20) zugestimmt.

Neben unserem Überblick im beigefügten Artikel finden Sie weitere ausführliche Artikel zu vielen Neuerungen unter dem Schlagwort "JStG 2020" auf unserer Homepage.

Unsere Partnerin, Frau Rechtsanwältin Vanessa Ulfig, hat auf dem Fachportal „anwalt.de“ den Aufsatz „Gemeinnützigkeitsreform 2021: Erhöhung der Aufwandspauschalen im Ehrenamt“ veröffentlicht.