Insolvenzfähigkeit & Nicht eingetragene Vereine
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Auch nicht eingetragene (nicht rechtsfähige) Vereine können die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Das stellt der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Beschluss vom 17.12.2020 [Aktenzeichen IX ZB 4/18] klar.
Lesen Sie den gesamten Artikel der Ausgabe 04/2021 aus dem Newsletter „Vereinsinfobrief".
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