IDW & Arbeitsergebnisrechnung

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Wenn ein Tierschutzverein finanziell von seiner Vorsitzenden abhängig ist, kann das ungeahnte Folgen haben, wie das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-WürttembergDas Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den "Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers über die Ermittlung des Arbeitsergebnisses und seine Verwendung gemäß § 12 Werkstättenverordnung" neu gefasst.

Hintergrund für die Neufassung ist vor allem die Anpassung an die Besonderheiten bei der Anwendung der vom IDW festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung auf Prüfungen von Abschlüssen, die nach Rechnungslegungsgrundsätzen für einen speziellen Zweck aufgestellt werden.

Weitere Informationen zum Thema "Werkstättenverordnung & Arbeitsergebnisrechnung" erhalten Sie bei Herrn Dr. Ralf C. Güstel unserer Schwester-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Gem.Audit. (VGH) vom 24.03.2021 [Aktenzeichen 2 S 3006/20] eindrucksvoll belegt.

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