Haftung & Erste-Hilfe-Maßnahmen

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Vereine müssen bei Sport- und anderen Veranstaltungen ausreichende Erste-Hilfe-Maßnahmen sicherstellen. Eine professionelle Versorgung durch Rettungssanitäter ist aber nur bei besonderen Gesundheitsrisiken erforderlich.

Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt mit einem Urteil vom 19.01.2021 [Aktenzeichen VI ZR 188/17] in einem Fall unterlassener Erste-Hilfe-Maßnahmen die Anforderung an den Veranstalter und die Haftungsfolgen für die Beteiligten.

 

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