Haftung & Erste-Hilfe-Maßnahmen
Datum:
Vereine müssen bei Sport- und anderen Veranstaltungen ausreichende Erste-Hilfe-Maßnahmen sicherstellen. Eine professionelle Versorgung durch Rettungssanitäter ist aber nur bei besonderen Gesundheitsrisiken erforderlich.
Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt mit einem Urteil vom 19.01.2021 [Aktenzeichen VI ZR 188/17] in einem Fall unterlassener Erste-Hilfe-Maßnahmen die Anforderung an den Veranstalter und die Haftungsfolgen für die Beteiligten.
Neue Überschrift
Hier steht die Langfassung diese Beitrags