GrSt & Erlassantrag Tennisanlage

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Das Urteil des Verwaltungsgericht Koblenz vom 05.04.2022 [Aktenzeichen 5 K 932/21.KO] verwehrt den Grundsteuerlass für die selbst verschuldete Minderung von Mieteinnahmen. Im vorliegenden Fall hatte der Eigentümer der Tennisanlage diese „im vollen Bewusstsein der Unrentabilität und Sanierungsbedürftigkeit erworben“.