GrSt & Bewertung 2022

Datum:

Am 08.11.2019 hat der Bundesrat der Grundsteuerreform zugestimmt. Damit verliert der Einheitswert als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer seine Gültigkeit und eine Neubewertung von rund 36 Millionen Grundstückseinheiten ist erforderlich.

Die Reform beinhaltet im Wesentlichen:

  • Neue Hauptfeststellung der Grundstückswerte zum 01.01.2022.
  • Erhebung der Grundsteuer nach den Neuregelungen ab dem 01.01.2025.

Sobald alle Bundesländer ihre Vorbereitungen abgeschlossen haben und die erforderlichen Informationen und Unterlagen feststehen, erhalten Sie auf dieser Seite weitere Informationen.