GewO & Pokerturniere

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Das Sächsisches Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mit Beschluss vom 07.06.2021 [Aktenzeichen 6 B 324/20] klargestellt, wann bei einem Verein eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) vorliegt.