GewO & Pokerturniere
Datum:
Das Sächsisches Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mit Beschluss vom 07.06.2021 [Aktenzeichen 6 B 324/20] klargestellt, wann bei einem Verein eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) vorliegt.
Datum:
Das Sächsisches Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mit Beschluss vom 07.06.2021 [Aktenzeichen 6 B 324/20] klargestellt, wann bei einem Verein eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) vorliegt.