Geringfügig Beschäftigte & Sonderzahlungen

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Erhalten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Sonderzahlungen wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, haben geringfügig Beschäftigte gleichermaßen einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf diese Sonderzahlungen. Ob Sonderzahlungen tatsächlich an die geringfügig Beschäftigten erfolgen, spielt in der Prüfungspraxis der Deutschen Rentenversicherung keine Rolle. Denn alleine der Anspruch (auch „Anspruchslohn“ oder „Phantomlohn“) löst bereits die Sozialversicherungspflicht auf diese Sonderzahlungen aus.

Unser Artikel zeigt die Prüfungspraxis und Lösungsoptionen auf.

Weitere Informationen zum Thema Sozialversicherung finden Sie unter Themen & Formulare.