Gerichtsverhandlung & Ehrenamt

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Im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann es zu Terminkollisionen kommen. Wer zum Bespiel einen Gerichtstermin verlegen will, braucht dafür einen „erheblichen Grund“. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in diesem Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Bedeutung eines Ehrenamts auseinandergesetzt.

Ein ehrenamtliches Mitglied eines Stiftungskuratoriums (hier: Stiftung für Menschen mit Behinderungen) war zu einer für denselben Zeitpunkt wie die mündliche Verhandlung des Gerichts anberaumten Kuratoriumssitzung eingeladen worden. Der BFH hat mir dem Beschluss vom 10.03.2020 [Aktenzeichen VII B 206/18] klargestellt, dass darin ein erheblicher Grund für eine Terminänderung liege

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