Gemeinwohlorientierung & Nationale Strategie

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gemeinwohlorientierte Unternehmen als einen Schlüsselakteur bei der Transformation zur sozial-ökologischen Marktwirtschaft identifiziert. Daher hat das BMWK gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie allen weiteren Ressorts zur Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen eine nationale Strategie entwickelt, die nun umgesetzt werden soll.

Quelle   BMWK, Artikel vom 13.09.2023

Gemeinwohlorientierte Unternehmen sollen gestärkt werden

In Deutschland gebe es eine wachsende Zahl von Unternehmen, die als gemeinwohlorientierte Unternehmen und Social Start-ups den Fokus ihres Unternehmenszwecks auf die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen legten, sei es mit ökologischem Schwerpunkt, sozialem - oder auch beidem. Für diese Unternehmen stehe eine positive gesellschaftliche Wirkung vor der Maximierung des monetären Gewinns.

Die Strategie umfasst rund 70 Maßnahmen. Zur Finanzierung ist unter anderem geplant:

  • Ungleichbehandlungen beim Zugang zu Fremdkapital sollen für gemeinwohlorientierte Unternehmen abgebaut werden. Insbesondere für Unternehmen mit dem Status der Gemeinnützigkeit wird geprüft, wie der Zugang erleichtert werden kann.
  • Für gemeinwohlorientierte Unternehmen sind Mezzanine-Instrumente für ihre Finanzierung oft besser geeignet als Wagniskapitalinstrumente. Deswegen soll zum Beispiel der IN­VEST-Zuschuss auch für Mezzanine-Finan­zierung geöffnet und unter anderem sollen die Bedingungen des Mikro-Mezzanine-Fonds verbessert werden.
  • Gründungsfinanzierung ist herausfordernd. Unterstützungsprogramme wie EXIST berück­sichtigen nun verstärkt Kriterien der Nachhaltigkeit. Frauen, die besonders häufig gemeinwohlorientiert gründen, werden über EXIST Women besonders gefördert.
  • Das Ökosystem gemeinwohlorientierter Unternehmen soll ausgebaut werden. Dazu wurden Förderprogramme wie „REACT with impact“ geschaffen; die Entwicklung solcher Ökosysteme soll weiter gefördert werden.
  • Um gemeinwohlorientierten Unternehmen den Gründungsprozess zu erleichtern, sollen zudem das Genossenschaftsrecht weiter digitalisiert und auch im Gesellschaftsrecht Verbesserungen geschaffen werden.
  • Darüber hinaus soll das Gemeinnützigkeitsrecht effizienter gestaltet werden, indem unangemessene, insbesondere bürokratische Hürden abgebaut werden.

 

Hinweis   Gemeinwohlorientierte Unternehmen sind nach der Definition der Europäischen Kommission Unternehmen,

  • für die das soziale oder gesellschaftliche, gemeinwohlorientierte Ziel Sinn und Zweck ihrer Geschäftstätigkeit darstellt, was sich oft in einem hohen Maß an sozialer Innovation äußert,
  • deren Gewinne größtenteils wieder investiert werden, um dieses soziale Ziel zu erreichen und
  • deren Organisationsstruktur oder Eigentumsverhältnisse dieses Ziel widerspiegeln, da sie auf Prinzipien der Mitbestimmung oder Beteiligung der Belegschaft basieren oder auf soziale Gerechtigkeit ausgerichtet sind.