Gemeinnützigkeitserklärung & Prüfungsturnus

Datum:

In der Regel prüfen die Finanzämter die gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen bei steuerbegünstigten Vereinen nur alle drei Jahre. Wie das Finanzministerium Thüringen (FinMin) mitteilt, wird sich das für einige Vereine in Thüringen allerdings ändern.

Quelle   FinMin Thüringen, Medieninformation 18.11.2022

Teilweise droht eine Verkürzung des Prüfungsturnus

Gemeinnützige Vereine, egal ob Sport- oder Kleintierzuchtverein, müssten ihre Körperschaftsteuererklärungen nur alle drei Jahre an das zuständige Finanzamt übermitteln. Auf eine jährliche Überprüfung - wie etwa bei der Einkommensteuer - werde normalerweise verzichtet. Der bürokratische Aufwand für die Vereine solle damit reduziert werden. Statistische Erhebungen des FinMin hätten jedoch gezeigt, dass für einzelne Jahre deutlich mehr gemeinnützige Vereine geprüft werden müssten als für andere Jahre. Im Ergebnis führe das zu einer ungleichen Arbeitsbelastung in den Finanzämtern und zu längeren Bearbeitungszeiten. Vereine müssten dann deutlich länger auf die Bestätigung ihrer Gemeinnützigkeit warten. Deshalb sei man dazu übergegangen, per Zufallsprinzip ausgewählten steuerbegünstigten Vereinen mitzuteilen, dass der übliche Prüfungsturnus von drei Jahren einmalig auf ein oder zwei Jahre verkürzt werde.

Hinweis   Gemeinnützige Vereine haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die dreijährige Turnusprüfung.

Laut FinMin sind zum Nachweis der Gemeinnützigkeit neben der eigentlichen Steuererklärung auch folgende Unterlagen einzureichen:

  • nach Tätigkeitsbereichen gegliederte Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen,
  • Geschäfts- und Tätigkeitsberichte,
  • (wenn nötig) Protokolle von Mitgliederversammlungen,
  • die Vermögensaufstellung zum 31.12.2022 (für die Steuererklärung 2022) sowie
  • eine Rücklagenübersicht, sofern eine zeitnahe Mittelverwendungspflicht besteht.