Gemeinnützigkeit & EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2023

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Die Europäische Kommission hat ihren Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2023 vorgelegt und festgestellt, dass Deutschland keine konkreten Fortschritte erzielt hat.

Quelle   Europäische Kommission, Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2023.

Europäische Kommission zeigt Deutschland die „gelbe Karte“

Im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2022 hatte die Europäische Kommission empfohlen, den Plan zur Anpassung der Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen weiterzuverfolgen. So sollten die Herausforderungen angegangen werden, die mit den derzeit geltenden Vorschriften für deren Betrieb in der Praxis verbunden seien. Dabei seien europäische Standards für die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu berücksichtigen. Im Einklang mit der Verpflichtung im Koalitionsvertrag beabsichtige die Regierung, ein Gesetzesvorhaben vorzulegen, um die aktuelle Lage 2023 klarzustellen. Allerdings seien bislang keine konkreten Schritte unternommen worden, so dass die Kommission ihre Empfehlungen im Hinblick auf eine konkrete Reform wiederholt hat.

Zwar habe der im Januar 2022 geänderte Anwendungserlass zur Abgabenordnung anscheinend hauptsächlich zu Verbesserungen für zivilgesellschaftliche Organisationen geführt, die sich gelegentlich für Tätigkeiten engagierten, die als politische Tätigkeiten angesehen werden könnten. Dennoch stellten Interessenträger fest, dass einige Bestimmungen des Erlasses nicht ausreichend klar definiert seien und in der Praxis zu neuen Herausforderungen führten. Zudem bestätigten zivilgesellschaftliche Organisationen, dass aufgrund der derzeit geltenden Rechtsvorschriften, die nicht in den Anwendungsbereich dieses Erlasses fielen, nach wie vor Herausforderungen bestünden. Zivilgesellschaftliche Organisationen seien zunehmend Drohungen und rechtlichen Schritten durch politische Gegner ausgesetzt, die sie von der Teilnahme an politischen Debatten abhalten wollten, indem sie mit dem Verlust des Status der Gemeinnützigkeit drohten.