Gemeinnützigkeit & englische Colleges

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Ein englisches Universitäts-College kann einer Stiftung nach deutschem Recht entsprechen und wegen Gemeinnützigkeit von der Körperschaftsteuer befreit sein. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 24.03.2021 [Aktenzeichen V R 35/18].

Quelle: BFH Pressemitteilung 25/21 (Auszug).