Gem1 & Annehmlichkeiten

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Mangels gesetzlicher Vorgaben stellt sich für gemeinnützige Organisationen immer wieder die Frage, ob Zuwendungen an Mitglieder im Rahmen von Annehmlichkeiten zu den Pflichtangaben im Elster Formular „Anlage Gem“ gehören. Die im Elsterportal implementierte Hilfsfunktion erschöpft sich in allgemeinen Angaben zum Gebot der Selbstlosigkeit. Eine weitergehende Präzisierung zur Eintragung derartiger Zuwendungen findet sich indes nicht.

Quelle   OFD Nordrhein-Westfalen, Mein ELSTER für Vereine, 04/2025

Müssen „Annehmlichkeiten“ im Gem-Formular angegeben werden?

Die OFD Nordrhein-Westfalen erhellt diese Frage in der Schrift „Mein ELSTER für Vereine“ und beschreibt die Eintragung der o.g. Zuwendungen als Pflichtangabe in Zeile 74. Gemäß der Schrift ist im Fall einer Zuwendung an Mitglieder zusätzlich die Höhe und der Grund einzutragen (vgl. OFD Nordrhein-Westfalen, Mein ELSTER für Vereine, Stand 04/2025, S. 16, Nr. 10).