Förderung der Hilfe der Hochwasserschäden
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Die Finanzministerien von Nordrhein-Westphalen und Rheinland-Pfalz haben mit inhaltsgleichen Schreiben von 16.07.2021 steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetter-Katastrophe zusammengefasst. Diese BMF-Regelungen wurden vom Finanzministerium Rheinland-Pfalz mit einem eigenen Erlass vom 26.07.2021 noch gesondert ergänzt.
Das Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat mit Erlass vom 19.07.2021 Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Schäden in Bayern durch Unwetter mit Hochwasser Ende Juni und im Juli dieses Jahres zusammengefasst.
Die Verwaltungsregelungen gelten für Unterstützungsmaßnahmen die bis zum 31.10.2021 durchgeführt werden.
Auch der Zoll hat mit Pressemitteilung vom 20.07.2021 betroffenen der Hochwasserkatastrophe unbürokratische Hilfen gewährt.
Mit Schreiben vom 23.07.2021 hat auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen veröffentlicht.
Lesen Sie den gesamten Artikel der Ausgabe 415/2021 aus dem Newsletter „Vereinsinfobrief".