FÖJ & Trägerzulassung

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Das freiwillige soziale Jahr (FSJ) und das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) sind auf Länderebene geregelt. Möchte ein Verein als Träger des FSJ oder des FÖJ fungieren, braucht er eine Zulassung der zuständigen Landesbehörde. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat kürzlich geklärt, unter welchen Voraussetzungen ein anthroposophischer Verein als Träger des FÖJ zugelassen werden kann.

Quelle  Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil 25.02.2022 [Aktenzeichen 2 S 683/21]

Wer kann Träger zur Durchführung des freiwilligen ökologischen Jahres sein?

Im Urteilsfall bot der Verein schon lange FSJ-Stellen an und wollte aufgrund einer Kooperation mit dem NABU auch Stellen für das FÖJ anbieten. Die zuständige Behörde (das Umweltministerium Baden-Württemberg) lehnte dies ab, weil von ihr aufgestellte Grundsätze nicht eingehalten worden seien. Danach müsse ein Träger über mehrjährige Erfahrung verfügen und gewährleisten, dass das FÖJ in geeigneten Einsatzstellen geleistet werde. Zudem gebe es keinen Bedarf für die Zulassung eines weiteren Trägers.

Der VGH hielt die dagegen gerichtete Klage für begründet. Der Kläger habe einen Anspruch auf Zulassung als Träger des FÖJ im Inland. Die Zahl der Träger des FÖJ sei gesetzlich weder beschränkt noch solle deren Zulassung von einer Bedarfsprüfung abhängen. Voraussetzung sei nur, dass das FÖJ in geeigneten Stellen und Einrichtungen geleistet werde, die im Bereich des Natur- und Umweltschutzes einschließlich der Bildung zur Nachhaltigkeit tätig seien.

Der VGH sah sich nicht an die von der Behörde aufgestellten Grundsätze und Qualitätsstandards gebunden. Diese hätten allenfalls den Charakter von Verwaltungsvorschriften, die behördeninterne Wirkung entfalteten. Da die „Grundsätze“ Voraussetzungen für die Zulassung als Träger des FÖJ formulierten, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgingen, seien sie irrelevant. Dies gelte auch für die Forderung, dass ein Träger über „mehrjährige Tätigkeit oder Erfahrung im ökologischen Bereich“ verfügen müsse.