Extremismus & Erwähnung im Verfassungsschutzbericht

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Extremismus und Gemeinnützigkeit vertragen sich nicht. Ein PKK-naher Verein, der eine Moschee betreibt und in den Verfassungsschutzberichten des Landes Bremen ausdrücklich namentlich als extremistische Organisation genannt wird, ist nicht als gemeinnützig anzuerkennen. So lässt sich eine Entscheidung des Finanzgerichts Bremen zusammenfassen.

Hinweis   Gegen seine Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten des Bundes oder eines Landes als extremistisch, kann ein Verein verwaltungsgerichtlich vorgehen.

Quelle   FG Bremen, Urteil 14.05.2025 [Aktenzeichen 1 K 105/23