EU-Kommission gibt Datentransfer in die USA wieder frei

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Die EU-Kommission hat die rechtliche Basis für den geplanten Datenschutzrahmen für den Transfer personenbezogener Daten (pbD) in die USA angenommen.

In dem sogenannten Angemessenheitsbeschluss des Trans-Atlantic Data Privacy Framework verpflichten sich die USA dazu, ein Schutzniveau für pbD zu gewährleisten, das mit dem der Europäischen Union vergleichbar ist. Der Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework (DPF) gilt dabei nur für solche Unternehmen, die Ihre Einhaltung des EU-US DPF selbst zertifiziert haben.

Es ist davon auszugehen, dass zumindest die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden das Datenschutzniveau in den USA weiterhin für unzureichend halten werden. Allerdings müssen diese Unternehmen keine Bußgelder oder Untersagungen des Einsatzes von US-Anbietern fürchten, sofern diese dem  EU-US DPF unterfallen. Datenschützer haben bereits angekündigt, vor dem EUGH zu klagen.