ESt & Verlustbescheinigung

Datum:

Kapitalanleger, die z.B.

  • bei mehreren Banken Wertpapierdepots oder
  • bei einer Bank mehrere Depots unterhalten oder
  • daneben noch Investmentdepots bei der bankeigenen Fondsgesellschaft unterhalten, müssen den Stichtag 15.12.2019 beachten.

Denn in diesen Fällen ist eine Verlustverrechnung im selben Jahr ausschließlich im Rahmen der Jahressteuererklärung möglich. Die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer wird dann insoweit erstattet, als eine Verrechnung der Gewinne mit Verlusten erfolgt. Dazu sind bei der Einkommensteuererklärung 2019 Verlustbescheinigungen vorzulegen, die bei den Geldinstituten bis zum 15.12.2019 beantragt werden können; es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Wird die Frist versäumt, werden die Verluste automatisch auf das Folgejahr übertragen und können nur im selben Verrechnungstopf mit Gewinnen verrechnet werden.