ESt & Spendenabzug

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Das Finanzgericht Münster (FG) hat mit Urteil vom 27.08.2020 [Aktenzeichen 5 K 3940/18 E,F] festgestellt, dass Spenden anerkannt werden, wenn sie der Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher oder anderer als besonders förderungswürdig anerkannter Zwecke dienen.