Erweitertes Führungszeugnis & Fristen

Datum:

Vereine, die im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, werden von ihren Mitarbeitern und ihren ehrenamtlichen Kräften ein „erweitertes Führungszeugnis“ verlangen. Das Gleiche gilt, wenn Minderjährige beruflich oder ehrenamtlich betreut, beaufsichtigt, erzogen oder ausgebildet werden. Dem erweiterten Führungszeugnis lässt sich zum Beispiel entnehmen, ob jemand eine Sexualstraftat begangen hat, was die Arbeit mit Minderjährigen ausschließt.

Quelle   Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und des Strafgesetzbuchs vom 04.12.2022; BGBl I, 2146.

Beim erweiterten Führungszeugnis gelten neue Fristenregelungen

Die Fristenregelungen zum erweiterten Führungszeugnis sind erheblich ausgeweitet worden. So beträgt unter anderem die Aufnahmefrist für Verurteilungen in erweiterte Führungszeugnisse künftig mindestens zehn Jahre. Damit gewinnt das erweiterte Führungszeugnis an Bedeutung sowie Aussagekraft und die datenschutzrechtliche Eingriffsintensität nimmt zu. Vor diesem Hintergrund hielt der Gesetzgeber eine Verbesserung des bereichsspezifischen Datenschutzes für notwendig und hat Folgendes geregelt:

  • Sie dürfen die Daten aus einem erweiterten Führungszeugnis nur verarbeiten, soweit dies zur Prüfung der Eignung der Person für eine Tätigkeit, die Anlass zur Vorlage des Führungszeugnisses gewesen ist, erforderlich ist.
  • Die Daten sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen.
  • Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn die Person die Tätigkeit, die Anlass zur Vorlage des Führungszeugnisses gewesen ist, nicht ausübt.

Die Daten sind spätestens sechs Monate nach der letztmaligen Ausübung der Tätigkeit zu löschen.