Energiekostenzuschuss 2022 für Reha- und LTA-Einrichtungen
Datum:
Die Deutsche Rentenversicherung stellt auf Ihrer Homepage Informationen und das Antragsformular zum "Hilfsfonds Energie" bereit.
Hilfsfonds des Bundes für soziale Dienstleister
Gemäß § 36a SGB IX erhalten Reha-, LMR- und LTA-Einrichtungen einen einmaligen Zuschuss zum Ausgleich gestiegener Brennstoff- und Stromkosten.
Anspruchsberechtigte Leistungserbringer sind
- Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
- Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX,
- Werkstätten für behinderte Menschen,
- andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX.
Weitere Voraussetzungen zum Erhalt des Zuschusses sind unter anderem,
- dass die Energiekosten für das Jahr 2022 (Gesamtbetrag für Gas/Wärme/Brennstoffkosten und Strom) den Gesamtbetrag für 2021 übersteigen;
- die kompletten Jahresabrechnungen für 2021 und 2022 der Versorgungsunternehmen,
- einen Nachweis eines sachverständigen Dritten (z.B. Wirtschaftsprüfer) über die entstandenen Energiekosten, angemessene Kosten für den sachverständigen Dritten werden in angemessener Höhe ebenfalls erstattet,
- Antragstellung (ausschließlich online) bis 30.04.2024. Es wird empfohlen, Anträge auf jeden Fall bis zum 15.12.2023 einzureichen.