Elektronische Kassensysteme & TSE-Pflicht ab 01.01.2023
Datum:
Bei bargeldintensiven Betrieben kommt der Kassenführung für die Frage der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung erhebliche Bedeutung zu. Aktuell ist das Auslaufen der Schonfrist für elektronische Registrierkassen zu beachten: Ab 01.01.2023 dürfen daher, die unter die Schonfristregelung fallenden Kassen, nicht mehr eingesetzt werden! Es muss eine „neue“ Kasse angeschafft werden.
Über den Web-Link gelangen Sie zu den Erläuterungen der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben sowie hilfreichen Checklisten.
Ansprechpartner
- Elektronische Registrierkassen - Herr Guido Schwarz (g.schwarz@gem-gruppe.de).
- Verfahrensdokumentationen - Frau Nadine Kalipke (n.kalipke@gem-gruppe.de).