Elektronische Kassen­systeme & TSE-Pflicht ab 01.01.2023

Datum:

Bei bargeldintensiven Betrieben kommt der Kassenführung für die Frage der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung erhebliche Bedeutung zu. Aktuell ist das Auslaufen der Schonfrist für elektronische Registrierkassen zu beachten: Ab 01.01.2023 dürfen daher, die unter die Schonfristregelung fallenden Kassen, nicht mehr eingesetzt werden! Es muss eine „neue“ Kasse angeschafft werden.

Über den Web-Link gelangen Sie zu den Erläuterungen der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben sowie hilfreichen Checklisten.

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