Elektronische Kassen & Umrüstung auf TSE

Datum:

Die Nichtbeanstandungsregelung der Länder zur Umrüstung elektronischer Kassen auf TSE läuft zum 31.03.2021 aus. Doch insbesondere cloudbasierte TSE-Lösungen haben noch immer erhebliche Startschwierigkeiten. Was können Unternehmen tun, wenn’s weiterhin hakt?

Somit erfolgt eine weitere Umsetzung zu dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" (sog. Kassengesetz) – wir berichteten seit Dezember 2016. Sollten Sie der Verpflichtung elektronische Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen zu schützen noch nicht vollumfänglich nachgekommen sein, stellen wir gerne einen Fristverlängerungsantrag.


Quelle: Dt. Steuerberaterverband (DStV)

Web-Links