Elektronische Buchführung und Archivierung prüfungssicher gestalten

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Auch die Finanzverwaltung hat auf die Digitalisierung des Rechnungswesens reagiert und ein Regelwerk für die digitale Buchführung geschaffen: die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“.

Die Anforderungen an die Umsetzung der GoBD im Unternehmen müssen verhältnismäßig sein. Nicht jedes Unternehmen braucht ein professionelles Dokument Management System (DMS). In vielen Detailfragen zur Umsetzung der GoBD werden erst gerichtliche Urteile die Grenze zwischen den Anforderungen der Finanzbehörden und dem für Sie noch verhältnismäßigen Aufwand sicher abstecken.