Ehrenamt & Vergütung
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In vielen Stiftungssatzungen ist geregelt, dass der Vorstand ehrenamtlich tätig ist. Soll in der Satzung gleichzeitig bestimmt werden, dass dem Vorstand erforderlichenfalls eine angemessene Vergütung gezahlt werden kann, ist dies nicht genehmigungsfähig, wie das Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG) mit Urteil am 21.03.2019 entschieden [Aktenzeichen 3 LB 1/17] hat.
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