Ehrenamt & Arbeitsunfähigkeit

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Die Unterstützung durch ehrenamtlich engagierte Menschen ist für Vereine unverzichtbar. Problematisch wird es, wenn sich diese Helfer auch engagieren, obwohl sie arbeitsunfähig erkrankt sind. Das kann sogar dienstrechtliche Konsequenzen haben, wie der Beschluss vom 29.01.2020 des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zeigt [Aktenzeichen 2 B 27.19].

 

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