Eckpunktepapier & Neue Wohngemeinnützigkeit (NWG)

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Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, eine neue Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen einzuführen. Damit soll die Struktur der etablierten Wohnungswirtschaft ergänzt werden, ohne diese zu benachteiligen. Ziel ist es, weitere Potentiale zur Schaffung und dauerhaften Sicherung von bezahlbarem Wohnraum zu aktivieren.

Quelle  BMWSB, Eckpunktepapier „Neue Wohngemeinnützigkeit (NWG)“ vom 14.06.2023.

Wohngemeinnützigkeit bald neuer steuerbegünstigter Zweck?

Die Bundesregierung hat dazu kürzlich ein Eckpunktepapier vorgelegt, das drei Umsetzungsoptionen enthält. Neben Steuererleichterungen, Zulagen und leistungsbezogenen Ansätzen wird auch eine Lösung ohne Zulagen innerhalb der Regelungen zur Gemeinnützigkeit in der Abgabenordnung (AO) vorgeschlagen. Die steuerbegünstigten Zwecke würden bei dieser „AO-Lösung“ um einen speziellen „wohngemeinnützigen“ Zweck erweitert.

Hinweis   Da dem Vorhaben zurzeit eine Finanzierungsgrundlage fehlt, ist bis zu einem Beschluss des Deutschen Bundestags zum Haushalt 2024 gegen Ende des Jahres völlig offen, ob und wie ein entsprechendes Förderprogramm umgesetzt wird.