eAU ab 01.01.2023

Datum:

Ab dem 01.01.2023 wird die Papierform der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte übermitteln die eAU digital an die Krankenkassen. In Teilen wird dies bereits seit dem 01.07.2022 praktiziert.

Gesetzlich ist hierfür vorgesehen, dass die Arbeitgeber die erforderlichen Daten jeweils bei Vorliegen einer Krankmeldung des Arbeitnehmers elektronisch bei den Krankenkassen abrufen können, welche daraufhin den Arbeitgebern die relevanten Arbeitsunfähigkeitsdaten übermitteln. Das Verfahren ist für den Arbeitgeber zwar nicht verpflichtend, es ist ab 01.01.2023 jedoch der Ersatz für die ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ("gelbe Zettel").

Sofern Arbeitgeber Meldungen über Arbeitsunfähigkeitszeiten (z.B. Vorerkrankungen, Daten von Entgeltersatzleistungen) von den Krankenkassen anfordern, ist hierfür die eAU verpflichtend einzusetzen.

Welche Umsetzungsmöglichkeiten haben Sie?

  • Sie fordern die eAU selbstständig bei SV-Net an. Voraussetzung ist, dass Sie hierfür einen Zugang haben. Diesen können Sie als Arbeitgeber beantragen (kostenfrei).
  • Wir stellen Ihnen eine CSV-Datei zur Verfügung. Sie vervollständigen in der CSV-Datei die erforderlichen Daten, übermitteln uns diese und wir fordern die Daten elektronisch bei den Krankenkassen ab. Abschließend erhalten Sie von uns die entsprechenden Auswertungen über die vorliegenden elektronischen Arbeitsunfähigkeits­bescheinigungen (kostenpflichtig).

 

Um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Minijobbers abzurufen, führt der Weg über die Minijobzentrale. Hierfür muss der Arbeitgeber nun die Krankenkasse seiner Mitarbeiter erfragen, die bislang für das Arbeitsverhältnis unerheblich war. Diese Information übermittelt er an die Minijobzentrale, die ihrerseits die erforderlichen Daten bei der Krankenkasse abruft und an den Arbeitgeber schickt.

Es gibt auch Ausnahmen von eAU, bei denen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin in Papierform ausgestellt werden.

  • Kind krank
  • Reha
  • Privatversicherte
  • Aufenthalt im Krankenhaus

 

Gerne begleiten wir Sie bei dieser neuen Herausforderung. Bei Interesse melden Sie sich gern bei Ihrem zuständigen Lohnsachbearbeiter und wir werden alle weiteren Schritte mit Ihnen besprechen.