E-Privacy & TTDSG

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Der Bundesrat hat in seiner 1005. Sitzung am 28.05.2021 dem "Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien" (TTDSG) zugestimmt.

Mit dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) werden die bisher im Telekommunikationsgesetz (TKG) enthaltenen Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im Telemediengesetz (TMG) enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Stammgesetz zusammengeführt. Das Gesetz passt zudem die geltenden Bestimmungen an die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und an die neuen Begriffsbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes an.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) informiert über einige der am 01.12.2021 in Kraft tretenden Regelungen zu

  • digitaler Nachlass (§ 4 TTDSG)
  • Verarbeitung von Verkehrs- und Standortdaten (§§ 9 bis 13 TTDSG)
  • Aufnahme in Endnutzerverzeichnisse (§§ 17, 18 TTDSG)
  • Cookies (§ 25 TTDSG)

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