DiRUG & Online-Beglaubigungen

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Der Bundesrat hat in seiner 1023. Sitzung am 08.07.2022 dem "Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften" zugestimmt (TOP 7, BR-Drucksache 291/22).

Quelle  Bundesrat Kompakt.

Bundesrat billigt Ausweitung der Online-Beglaubigung

Am 8. Juli 2022 haben die Länder ergänzende Regeln zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie gebilligt, die der Bundestag am 23. Juni 2022 beschlossenen hatte.

GmbH-Gründung vereinfacht
Das Gesetz weitet vor allem die Möglichkeit der Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen aus. Die bisherige Beschränkung auf bestimmte Rechtsträger wie Einzelkaufleute, GmbH oder Aktiengesellschaften entfällt. Zudem erstreckt es das Verfahren auch auf Anmeldungen im Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister. Es sieht vor, dass das notarielle Verfahren der Online-Beurkundung auch auf einstimmig gefasste satzungsändernde Beschlüsse sowie auf GmbH-Sachgründungen und Gründungsvollmachten angewendet werden kann.

EU-Digitalisierungsrichtlinie
Das eigentliche Umsetzungsgesetz zur europäischen Digitalisierungsrichtlinie hatte das parlamentarische Verfahren bereits im vergangenen Jahr durchlaufen, der Bundesrat hatte es am 25. Juni 2021 gebilligt. Es tritt größtenteils zum 1. August 2022 in Kraft. Das jetzt vorliegende Gesetz geht über die europäischen Vorgaben hinaus.

Weitere Regelungen
Das Gesetz sieht auch eine Ausweitung der Möglichkeiten der Beurkundung mittels Videokommunikation in der Bundesnotarordnung vor.

Gestaffeltes Inkrafttreten
Das Gesetz kann jetzt teilweise am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, zu großen Teilen am 1. August 2022 und teilweise erst am 1. August 2023 in Kraft treten.