Coronavirus & Sonderfonds Messen und Ausstellungen

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) verkündet mit Pressemitteilung vom 12.10.2021 die Unterstützung von Neustarts von Messen und Ausstellungen mittels Absicherungsprogramm durch Bund und Länder.

Laut den FAQ (Frage 1.11 Wer ist antragsberechtigt?) sind auch gemeinnützige Unternehmer grundsätzlich antragsberechtigt.