Coronavirus & Online-Mitgliederversammlung

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Im letzten Jahr hat der Gesetzgeber bis zum 31.12.2021 befristete Übergangsregelungen getroffen, die Mitgliederversammlungen und Vorstandwahlen erleichtern.
Angesichts der ungewissen Fortentwicklung der Pandemiesituation und daraus resultierender Versammlungsbeschränkungen hat der Gesetzgeber diese Erleichterungen um acht Monate verlängert, das heißt bis zum Ablauf des 31.08.2022.