Coronavirus & Berufskrankheit
Datum:
Die Arbeitnehmerkammer Bremen rät, mit Pressemitteilung vom 24.03.2022, Corona-Erkrankungen ggf. als Berufskrankheit/Arbeitsunfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft/Unfallkasse anzuzeigen, um sich gegen mögliche Spätfolgen besser abzusichern.