Coronavirus & Berufskrankheit

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Die Arbeitnehmerkammer Bremen rät, mit Pressemitteilung vom 24.03.2022, Corona-Erkrankungen ggf. als Berufskrankheit/Arbeitsunfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft/Unfallkasse anzuzeigen, um sich gegen mögliche Spätfolgen besser abzusichern.