Coronavirus & Ausfallentschädigung

Datum:

Der Fußball-Zweitligist SC Paderborn hat vor dem Verwaltungsgericht Minden (VG) eine Niederlage einstecken müssen. Das VG hat entschieden, dass das Land NRW die an die Arbeitnehmer des Vereins geleisteten Aufwendungen zuzüglich Sozialabgaben über rund 62.000 € nicht erstatten muss.

Quelle   VG Minden, Urteil 22.05.2023 [Aktenzeichen 7 K 4781/21].

Das Land muss keine Corona-Ausfallentschädigung zahlen

Während der Corona-Pandemie 2020 habe der SC Paderborn seinen Spielern Trainingspläne an die Hand gegeben, um die Zeit in der Absonderung von den anderen Spielern zu überbrücken. Eine Erstattung von Arbeitgeber­aufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz hielt das Verwaltungsgericht nicht für möglich.