Coronavirus & 3G am Arbeitsplatz

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Am Donnerstag den 18.11.2021 hatte der Bundestag das überarbeitete Infektionsschutzgesetz beschlossen und am Freitag hat auch der Bundesrat zugestimmt. Die neuen Regelungen treten am Mittwoch den 24.11.2021 in Kraft und gelten vorerst bis zum 19.03.2022.


Was das für Arbeitgeber im Einzelnen bedeutet, haben die Arbeitsrechtler:innen von Gem.Legal zusammengefasst.

Aufgrund der zahlreichen Nachfragen Ihrerseits zu den Themen 3G am Arbeitsplatz und Home-Office haben wir uns entschlossen, hierzu kurzfristig ein Geminar anzubieten, in der Sie auch all Ihre Fragen stellen können: Am Dienstag den 07.12.2021 von 9:00-10.30 Uhr.