Coronavirus & WfbM

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Einrichtungen der Behindertenhilfe sind wegen der COVID-19-Pandemie in ihrem Betrieb erheblich eingeschränkt. Neben Betretungsverboten bestehen zum Teil auch Beschäftigungsverbote nach dem Infektionsschutzgesetz für Menschen mit Behinderungen.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich diese Maßnahmen negativ auf das Arbeitsergebnis der Werkstätten für behinderte Menschen auswirken und hat daher mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung vom 06.07.2020 ein Instrument geschaffen, das die Entgelteinbußen der Beschäftigten lindern kann.