Coronavirus & SodEG
Datum:
Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) gilt in modifizierter Fassung weiter bis 31.03.2021.
Die Voraussetzungen wurden konkretisiert. Ab 1. Januar 2021 werden Zuschüsse nur an soziale Dienstleister gezahlt, wenn diese tatsächlich durch Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt sind.