Coronavirus & Corona-Teilhabe-Fonds

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert mit Pressemitteilung vom 22.12.2020, dass der Deutsche Bundestag beschlossen hat, für Inklusionsbetriebe, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen 100 Millionen Euro bereitzustellen.

Dazu hat das BMAS nun eine Förderrichtlinie erlassen und Verwaltungsvereinbarungen mit den Bundesländern getroffen. Ab 1. Januar 2021 kann die Hilfe beim Integrationsamt des jeweiligen Bundeslandes für den Zeitraum September 2020 bis März 2021 beantragt werden.