Coronavirus & Liquidität
Datum:
Stundungen Steuern
- Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 19.03.2020 "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus" veröffentlicht. Dazu hat das BMF am 01.04.2020 die "FAQ Corona (Steuern)" veröffentlicht.
- Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) stellt ein Antragsformular für Anträge auf zinslose Stundung und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen bereit.
- Viele Bundesländer ermöglichen die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer für das Jahr 2020 auf Antrag im Einzelfall herabzusetzen. Wir unterstützen Sie gerne.
- Das BMF hat mit Schreiben vom 24.04.2020 den "Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019" veröffentlicht.
Stundungen Sozialversicherungsbeiträge
- Der GKV-Spitzenverband informiert mit seinem Rundschreiben vom 19.05.2020 über die Möglichkeiten zur Stundung der Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen (SV) an die gesetzlichen Krankenkassen.
- Unter den Downloads finden Sie einen Musterantrag für die Stundung der SV-Beiträge. Bitte stellen Sie im Bedarfsfall die Stundungsanträge direkt bei den Krankenkassen ihrer ArbeitnehmerInnen. Die dazu erforderlichen Betriebsnummer/Arbeitgeber-Nr. sowie eine Übersicht der Krankenkassen ihrer ArbeitnehmerInnen finden Sie in Ihren monatlichen Auswertungen mit der Überschrift „Mandanteninformationen“ bzw. mit dem Dateinamen „381_xxx_Mandanten-Benachrichtigungen.PDF“, die Faxnummern finden Sie auf den Homepages der Krankenkassen.
- Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat die Fälligkeit für die Zahlung der Beiträge 2020 vom 15.05.2020 auf den 15.06.2020 verschoben. Stundungsanträge müssen/sollen nicht gestellt werden.
- Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) eröffnet seinen Mitgliedern die Möglichkeit Anträge auf Ratenzahlung/Stundung zu stellen.
Stundungen StuFi-Honorare
- Wir bieten betroffenen Mandanten individuelle Ratenzahlungsvereinbarungen und Stundungen unserer Honorarrechnungen an. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an sbl@stufi.de.
Kredite & Bürgschaften
- Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informiert über Corona-Hilfen für Unternehmenskredite. Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.
- Die Bürgschaftsbanken (BB) Informieren ebenfalls über Hilfen für krisenbedingt betroffene Unternehmen. Eine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Mio. € kann über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.
Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
Das am 27.03.2020 beschlossene "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" enthält u.a. Maßnahmen zu
- Mietrückständen
- Verbraucherdarlehen
- Insolvenzantragspflicht
- Beschlussfassungen
zur Abmilderungen der Folgen der Pandemie. Das beigefügte Schreiben von Gem.Legal sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) verschaffen einen Überblick.
Seit dem 27.05.2020 sind wieder Mitglieder- und Gesellschafterversammlungen als
Präsenzveranstaltung mit bis zu 999 Teilnehmern in Hamburg erlaubt. Details finden Sie im beigefügte Schreiben "Gem-Legal Versammlungen".
DStV & YouTube
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. stellt auf seinem YouTube-Kanal kurze, thematisch abgeschlossene Videos zur Verfügung:
- Mit der KfW aus der Krise
- Liquiditätssicherung mit der Hausbank
- Das Insolvenzaussetzungsgesetzt COVInsAG
Ansprechpartner
Bei allen rechtlichen (Arbeitsrecht, Kurzarbeit), wirtschaftlichen (Liquidität, Förderungen, Planungsrechnungen) und datenschutzrechtlichen Anfragen, stehen Ihnen als zentraler Ansprechpartner Herr Robert Peper, Rechtsanwalt (rpe@stufi.de) sowie unsere Schwestergesellschaften der Gem.Gruppe zur Verfügung.
Wichtig - Dienstleistungsangebot
Sämtliche StuFi-Dienstleistungen werden vollumfänglich durchgeführt. Bitte senden Sie uns weiterhin insbesondere Finanz- und Lohnbuchhaltungsunterlagen, damit für evtl. Kurzarbeitergeldanträge, Förderanträge, Kreditanfragen und Liquiditätsplanungen aktuelle Daten vorliegen.