Coronavirus & FAQ zum Arbeitsrecht

Datum:

Anbei haben wir Ihnen Antworten zu den drängendsten Fragen rund um das Coronavirus zusammengestellt.

Es wurden bereits in einzelnen Orten Ausgangssperren angeordnet. Bisher ist für alle Arbeitnehmer eine Ausnahme für den Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte vorgesehen, wenn er eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen kann. Auf dieser Basis stellen wir Ihnen das nachfolgende Muster für eine Arbeitgeberbestätigung zur Verfügung.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf seiner Homepage ebenfalls FAQ zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Coronavirus veröffentlicht. Das BMAS hat am 16.04.2020 gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung den neuen betrieblichen Infektionsschutzstandard "Arbeitsschutzstandard COVID 19" vorgestellt.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat in einem Merkblatt die "Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie" zusammengefasst.

Der Deutsche SteuerberaterVerband e.V. (DStV) stellt ebenfalls "Arbeitsrechtliche Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Krise" zur Verfügung.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 09.04.2020 bestimmt, dass "Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 01.03.-31.12.2020 Beihilfen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen gewähren können."

Ansprechpartner
Bei allen rechtlichen (Arbeitsrecht, Kurzarbeit), wirtschaftlichen (Liquidität, Förderungen, Planungsrechnungen) und datenschutzrechtlichen Anfragen, stehen Ihnen als zentraler Ansprechpartner Herr Robert Peper, Rechtsanwalt (rpe@stufi.de) sowie unsere Schwestergesellschaften der Gem.Gruppe zur Verfügung.

 

Neue Überschrift

Hier steht die Langfassung diese Beitrags