Buchhaltung & Excel

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Viele Vereine arbeiten mit Tabellenkalkulationen als Buchhaltungslösung. Bei diesen einfachen, günstigen und oft sehr praktikablen Systemen wird aber oft in Frage gestellt, ob sie „finanzamtsfest“ sind.

Das FG Münster hat das bejaht und der Finanzverwaltung eine Niederlage beschert. Wir stellen Ihnen die gesetzlichen Vorgaben für die Vereinsbuchhaltung vor und ordnen die Entscheidung des FG Münster ein.


Quelle   Finanzgericht Münster, Urteil 29.04.2021 [Aktenzeichen 1 K 2214/17 E, G, U, F]