Bildungszeit & Ehrenamt
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 12.10.2021 [Aktenzeichen 9 AZR 133/21] entschieden, dass der Anspruch auf Bildungszeit für die Teilnahme an einem Übungsleiterlehrgang nicht voraussetzt, dass der Anspruchsteller bereits eine einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit ausübt. Es genügt die abstrakte Eignung der Bildungsmaßnahme, die Teilnehmer für die Ausübung eines aktiven Ehrenamts zu qualifizieren [vgl. Randziffer 33].