Betriebsrat & Kita-Tendenzbetrieb

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Der Vorstand eines Vereins mit Betriebsrat muss dessen Mitbestimmungsrechte beachten. Verfolgt jedoch der Verein zum Beispiel konfessionelle, karitative, erzieherische, wissenschaftliche oder künstlerische Zwecke, sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrats eingeschränkt oder entfallen sogar ganz. Man spricht dann von einem Tendenzbetrieb oder -unternehmen.

Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (LAG) hat mit dem Beschluss vom 12.02.2020 [Aktenzeichen 3 TaBV 7/19] kürzlich zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen in einer Kita entschieden.

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