Auskunftsanspruch & steuerliche Auslandsbeziehungen
Datum:
Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17.11.2021 [Aktenzeichen II R 43/19] ist in folgendem Leitsatz zusammengefasst:
Es besteht kein Anspruch auf Auskunft über die bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gespeicherten Daten.