Auskunftsanspruch & steuerliche Auslandsbeziehungen

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Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17.11.2021 [Aktenzeichen II R 43/19] ist in folgendem Leitsatz zusammengefasst:

Es besteht kein Anspruch auf Auskunft über die bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gespeicherten Daten.